NIS2 – Einführung für Ihr Unternehmen

Zusammenfassung: Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, strengere Cybersicherheitsanforderungen zu erfüllen. Bis Oktober 2024 müssen diese Unternehmen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Sicherheitsstrukturen umsetzen, darunter Systeme zur Erkennung von Cyberangriffen und ein effizientes Vorfallmanagement.

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Mit der Einführung der NIS2-Richtlinie der EU wird ab 2024 ein entscheidender Schritt in Richtung einer verbesserten Cybersicherheit in Deutschland gemacht. Die NIS2-Direktive legt neue, strengere Anforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen fest und betrifft über 30.000 Unternehmen in Deutschland, darunter viele aus den KRITIS-Sektoren, aber auch zahlreiche mittlere und große Unternehmen anderer Branchen.

NIS2 – Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen

Die NIS2-Richtlinie legt großen Wert auf die Implementierung eines umfassenden Risikomanagements, das als Grundpfeiler für die Cybersicherheitsstrategie von Unternehmen und Organisationen dient. Unternehmen, die unter die NIS2 fallen, müssen sicherstellen, dass sie technische, organisatorische und operative Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen dem sogenannten „Stand der Technik“ entsprechen, was bedeutet, dass sie auf den neuesten Entwicklungen und Best Practices basieren sollten.

Ein zentrales Element des Risikomanagements ist die systematische Identifizierung und Bewertung potenzieller Risiken. Unternehmen müssen dabei sowohl interne als auch externe Bedrohungen berücksichtigen. Interne Risiken können menschliches Versagen, Systemausfälle oder unzureichende Sicherheitsprotokolle umfassen, während externe Bedrohungen in Form von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen oder Angriffen auf die Lieferkette auftreten können.

Besondere Beachtung findet in der NIS2 auch die Sicherheit der Lieferkette. Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass auch ihre Dienstleister und Geschäftspartner angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dies bedeutet, dass sie nicht nur ihre eigenen Systeme schützen müssen, sondern auch sicherstellen müssen, dass Dritte, mit denen sie zusammenarbeiten, den gleichen hohen Sicherheitsstandard einhalten. Vertragliche Vereinbarungen über Sicherheitsstandards und regelmäßige Audits der Lieferkette sind dabei ein wichtiger Schritt, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen.

Darüber hinaus fordert die NIS2-Richtlinie von Unternehmen, dass sie Sicherheitsvorfälle schnell und effizient erkennen, darauf reagieren und diese dokumentieren. Zu diesen Maßnahmen gehören klare Kommunikationswege, Eskalationsverfahren und Notfallpläne. Ziel ist es, Sicherheitsvorfälle nicht nur zu beheben, sondern auch ihre Auswirkungen zu minimieren und künftige Vorfälle zu verhindern. Ein strukturiertes Risikomanagement trägt dazu bei, die Resilienz von Unternehmen gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen, und stellt sicher, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und adressiert werden.

Die Einführung solcher Maßnahmen soll letztlich ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau in Europa schaffen. Unternehmen, die den Anforderungen der NIS2 gerecht werden, sind besser in der Lage, Sicherheitsvorfälle abzuwehren und ihre Auswirkungen zu minimieren. Diese Vorgaben sind von besonderer Bedeutung für Betreiber kritischer Infrastrukturen, da ein Versagen hier nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes gefährden kann.

Meldepflichten nach NIS2

Ein weiteres zentrales Element der NIS2-Richtlinie sind die verschärften Meldepflichten für Unternehmen und Organisationen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Diese Meldepflichten wurden eingeführt, um eine schnelle Reaktion auf Cybervorfälle zu gewährleisten und die Behörden über potenziell kritische Situationen zu informieren.

Gemäß der NIS2-Richtlinie müssen Unternehmen signifikante Sicherheitsvorfälle, die ihre Netz- und Informationssysteme betreffen, unverzüglich der zuständigen nationalen Behörde melden. In Deutschland ist dies in der Regel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die erste Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall erfolgen und eine erste Einschätzung der Situation enthalten. In dieser Phase ist es wichtig zu klären, ob der Vorfall durch einen böswilligen Angriff verursacht wurde und ob er möglicherweise grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnte.

Nach 72 Stunden ist eine ausführlichere Folgemeldung erforderlich, die zusätzliche Informationen zum Vorfall liefert, einschließlich einer Bewertung der Schwere und der potenziellen Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Kunden. Diese Informationen sollen es den zuständigen Behörden ermöglichen, eine fundierte Entscheidung über weitere Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls andere betroffene Organisationen oder Staaten zu informieren.

Ein Monat nach dem Vorfall muss ein abschließender Bericht eingereicht werden, der alle relevanten Details zum Vorfall und zur ergriffenen Reaktion enthält. Dieser Bericht muss eine vollständige Analyse der Bedrohung, ihrer Ursache, der durchgeführten Gegenmaßnahmen und der langfristigen Auswirkungen enthalten. Das Ziel dieser umfangreichen Berichterstattung ist es, die Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass aus Vorfällen Lehren gezogen werden können, um ähnliche Ereignisse in der Zukunft zu verhindern.

Neben den Meldepflichten gegenüber Behörden verlangt die NIS2-Richtlinie auch, dass Unternehmen ihre Kunden über sicherheitsrelevante Vorfälle informieren, wenn diese potenziell betroffen sind. Dies stellt sicher, dass die Endnutzer angemessene Maßnahmen ergreifen können, um ihre eigenen Daten und Systeme zu schützen. Diese Informationspflicht stellt Unternehmen vor die Herausforderung, transparente und klare Kommunikationsprozesse zu etablieren, um im Falle eines Vorfalls schnell reagieren zu können.

Regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheit und Dokumentation nach NIS2

Die regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheit sowie die lückenlose Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen sind ebenfalls zentrale Anforderungen der NIS2-Richtlinie. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der NIS2 fallen, müssen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen kontinuierlich evaluieren und sicherstellen, dass diese den aktuellen Bedrohungslagen und dem Stand der Technik entsprechen.

Diese Überprüfungen sollen nicht nur einmalig durchgeführt werden, sondern müssen regelmäßig erfolgen. Betreiber kritischer Infrastrukturen und besonders wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen mindestens alle drei Jahre einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. In vielen Fällen erfolgt diese Überprüfung durch Audits, Zertifizierungen oder Prüfungen durch externe Experten. Ziel dieser Audits ist es, sicherzustellen, dass die implementierten Maßnahmen wirksam sind und kontinuierlich verbessert werden.

Ein wichtiger Bestandteil der NIS2-Richtlinie ist die Forderung nach umfassender Dokumentation. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die geforderten Maßnahmen zur Cybersicherheit umgesetzt haben. Diese Nachweise müssen auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden, etwa bei Prüfungen durch das BSI oder andere staatliche Institutionen. Die Dokumentation muss detaillierte Informationen über das Risikomanagement, die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen und die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle enthalten.

Im Rahmen dieser regelmäßigen Überprüfungen müssen Unternehmen auch die Wirksamkeit ihrer Cybersicherheitsstrategien messen. Dazu gehört die Bewertung, inwieweit die implementierten Maßnahmen dazu beigetragen haben, Risiken zu reduzieren und Sicherheitsvorfälle zu verhindern oder abzuschwächen. Wenn Schwachstellen oder Mängel festgestellt werden, sind Unternehmen verpflichtet, diese schnellstmöglich zu beheben und die entsprechenden Maßnahmen anzupassen.

Neben den regelmäßigen Audits und Prüfungen ist es auch notwendig, dass Unternehmen eine kontinuierliche interne Überwachung ihrer Netz- und Informationssysteme sicherstellen. Dies umfasst unter anderem die laufende Analyse von Log-Dateien, die Überwachung von Netzwerkverkehr und die regelmäßige Durchführung von Schwachstellenanalysen. Auf diese Weise sollen potenzielle Bedrohungen frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen führen können.

Sanktionen bei Verstoß gegen die NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie sieht strengere Sanktionen für Unternehmen und Organisationen vor, die gegen die Anforderungen verstoßen. Diese Sanktionen sollen Unternehmen dazu anhalten, die geforderten Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen und sicherzustellen, dass sie ihre Verantwortung in Bezug auf Cybersicherheit ernst nehmen.

Im Falle eines Verstoßes gegen die NIS2-Richtlinie drohen Unternehmen empfindliche Strafen. Die Höhe der Sanktionen kann dabei bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese strengen Strafen sollen als abschreckende Maßnahme dienen und sicherstellen, dass Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Netz- und Informationssysteme vor Cyberangriffen zu schützen.

Die NIS2-Richtlinie unterscheidet bei den Sanktionen zwischen verschiedenen Verstößen. Zu den schwerwiegenden Verstößen gehören unter anderem die Nichterfüllung der Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, die unzureichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und die Missachtung von Anweisungen der zuständigen Behörden. Besonders harte Strafen sind für Unternehmen vorgesehen, die trotz Aufforderung keine Maßnahmen zur Behebung von Schwachstellen ergreifen oder wiederholt gegen die Richtlinie verstoßen.

Neben den finanziellen Sanktionen können auch andere Maßnahmen ergriffen werden. So kann es dazu kommen, dass Unternehmen verpflichtet werden, ihre Kunden über Sicherheitsvorfälle zu informieren oder bestimmte sicherheitsrelevante Dienstleistungen einzustellen, bis die geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. In besonders schweren Fällen kann es sogar zu Einschränkungen der Geschäftstätigkeit kommen, wenn die Cybersicherheit eines Unternehmens als unzureichend eingestuft wird.

Die NIS2-Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Geschäftsleitung eines Unternehmens persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn die erforderlichen Maßnahmen zur Cybersicherheit nicht umgesetzt oder überwacht wurden. Dies erhöht den Druck auf Führungskräfte, sicherzustellen, dass ihre Unternehmen die NIS2-Vorgaben einhalten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.

NIS2 – Anforderungen an SOC und Managed Security Services

Die NIS2-Richtlinie stellt erweiterte Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen von Unternehmen und Organisationen, die als kritische Infrastrukturen oder wesentliche Einrichtungen eingestuft werden. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Aufbau und Betrieb eines Security Operations Center (SOC) sowie der Einbindung von Managed Security Services (MSS). Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Überwachung, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle zu gewährleisten und den gestiegenen Anforderungen der NIS2 gerecht zu werden.

Bedeutung eines Security Operations Centers (SOC)

Ein zentrales Element der NIS2-Compliance ist die Einrichtung eines Security Operations Centers (SOC), das für die kontinuierliche Überwachung der Netz- und Informationssysteme verantwortlich ist. Das SOC stellt sicher, dass potenzielle Bedrohungen in Echtzeit erkannt und zeitnah darauf reagiert wird. Besonders Unternehmen, die in kritischen Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheit oder digitale Infrastruktur tätig sind, müssen ein SOC implementieren, um die Sicherheitsanforderungen der NIS2 zu erfüllen.

Ein gut ausgestattetes SOC bietet folgende Funktionen:

  • Kontinuierliche Überwachung: Das SOC überwacht rund um die Uhr alle sicherheitsrelevanten Systeme und Netzwerke. Dies gewährleistet eine Echtzeiterkennung von Bedrohungen und ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Vorfälle.

  • Bedrohungsanalyse und -erkennung: Mithilfe moderner Analysetools identifiziert das SOC potenzielle Sicherheitsbedrohungen wie Cyberangriffe, Malware oder Anomalien im Netzwerkverkehr.

  • Vorfallbearbeitung und Eskalation: Bei der Erkennung von Bedrohungen koordiniert das SOC die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, leitet Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ein und sorgt für die Wiederherstellung betroffener Systeme.

  • Proaktive Sicherheitsmaßnahmen: Ein SOC ist nicht nur reaktiv, sondern ergreift auch proaktive Maßnahmen wie Schwachstellenanalysen und Penetrationstests, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.

Die NIS2 fordert, dass betroffene Unternehmen die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um ein SOC entweder intern zu betreiben oder externe Dienste in Anspruch zu nehmen. Da der Betrieb eines eigenen SOCs insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ressourcenintensiv ist, bietet sich hier die Zusammenarbeit mit Managed Security Service Providern (MSSPs) an.

Managed Security Services (MSS) als Lösung für NIS2-Compliance

Managed Security Services (MSS) bieten Unternehmen eine kosteneffiziente Möglichkeit, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen, ohne ein eigenes SOC betreiben zu müssen. MSSPs übernehmen die kontinuierliche Überwachung der IT-Infrastruktur, führen Bedrohungsanalysen durch und koordinieren die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Damit können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Cybersicherheitsmaßnahmen stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Vorteile von MSS im Rahmen der NIS2-Compliance

  • Skalierbarkeit: MSSPs bieten Lösungen, die an die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst werden können, unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Branche.

  • Spezialisiertes Fachwissen: MSSPs verfügen über hochqualifizierte Sicherheitsexperten, die sich ausschließlich auf die Erkennung und Bekämpfung von Cyberbedrohungen konzentrieren. Dadurch können Unternehmen auf Expertise zurückgreifen, die intern möglicherweise nicht vorhanden ist.

  • Kostenersparnis: Der Aufbau und Betrieb eines eigenen SOCs kann sehr teuer sein. MSSPs bieten eine wirtschaftliche Alternative, da sie ihre Dienste über mehrere Kunden skalieren und somit Kostenvorteile bieten.

  • Kontinuierliche Bedrohungsanalyse: MSSPs nutzen fortschrittliche Tools und Technologien, um Bedrohungen in Echtzeit zu erkennen und zu analysieren. Dies umfasst auch die Überwachung von Log-Daten, Netzwerkverkehr und anderen sicherheitsrelevanten Informationen.

  • Reaktion auf Sicherheitsvorfälle: MSSPs sind dafür verantwortlich, im Falle eines Sicherheitsvorfalls sofortige Maßnahmen einzuleiten. Sie koordinieren die Schadensbegrenzung, das Incident Management und die Wiederherstellung betroffener Systeme, während sie gleichzeitig die zuständigen Behörden, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), über den Vorfall informieren.

Implementierung eines NIS2-konformen Sicherheitsmanagements

Die NIS2-Richtlinie schreibt vor, dass Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten. SOCs und MSS spielen dabei eine Schlüsselrolle. Unternehmen, die unter die NIS2 fallen, müssen sicherstellen, dass sie entweder über eigene Kapazitäten verfügen, um Bedrohungen zu überwachen und auf Vorfälle zu reagieren, oder externe Dienstleister beauftragen, die diese Aufgaben übernehmen.

Durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten MSSPs können Unternehmen die folgenden Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen:

  • Risikomanagement: MSSPs helfen dabei, systematische Bedrohungsanalysen durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

  • Meldung von Sicherheitsvorfällen: MSSPs unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der strengen Meldepflichten der NIS2. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls wird sichergestellt, dass die zuständigen Behörden innerhalb der vorgeschriebenen Fristen informiert werden.

  • Technische und organisatorische Maßnahmen: MSSPs stellen sicher, dass die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen dem Stand der Technik entsprechen und kontinuierlich überwacht und verbessert werden.

Die Entscheidung, ein eigenes SOC zu betreiben oder auf Managed Security Services zu setzen, hängt von den spezifischen Anforderungen und Kapazitäten eines Unternehmens ab.

Gerne beraten wir Sie in Bezug auf NIS2 und Ihre individuelle Situation.