Kritische Infrastrukturen und NetzbetreiberVorfallserkennung und Überprüfung im laufenden Betrieb
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert im Dokument Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen die Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen in Bezug auf die Informationssicherheit.
Insbesondere die Punkte 2.8 Vorfallserkennung und -bearbeitung sowie 2.9 Überprüfung im laufenden Betrieb stellt viele Institutionen vor echte Herausforderungen.
Um den Anforderungen gerecht zu werden muss ein Security Operations Center betrieben werden. Dies impliziert ein ausgefeiltes Konzept zur systematischen Logauswertung, die Entwicklung von effektiven SIEM Alarmen, die Bearbeitung von Alarmen durch qualifizierte Analysten, sowie effiziente Logdatenspeicherung und Archivierung sowie Backups der Ereignisprotokolle.
Delta Secure erfüllt für Sie alle Anforderungen in Bezug auf die Überwachung sowie das Monitoring von Ihren Infrastrukturen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Beratungsgespräch.