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    1. DeltaSecure GmbH
    2. TISAX®-Kapitel
    3. 1.6.1 Inwieweit werden für die Informationssicherheit relevante Ereignisse oder Beobachtungen gemeldet?
    VDA ISA 6.0.2

    TISAX® Kapitel 1.6.1
    Inwieweit werden für die Informationssicherheit relevante Ereignisse oder Beobachtungen gemeldet?

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    Ziel

    Mögliche Sicherheitsereignisse oder -beobachtungen werden von jedermann erkannt. Es ist entscheidend, dass jedermann bekannt ist, wann und wie eigene Beobachtungen, die mögliche Sicherheitsauswirkungen haben, oder Ereignisse zu melden sind, so dass die Experten entscheiden können, ob und wie damit umzugehen ist.

    Anforderungen

    Muss
    Es ist eine Definition für ein berichtspfichtiges Sicherheitsereignis oder eine berichtspflichtige sicherheitsrelevante Beobachtung vorhanden, die den Mitarbeitern und maßgeblichen Beteiligten bekannt ist. Die folgenden Aspekte werden berücksichtigt:
    Muss
    Ereignisse und Beobachtungen in Bezug auf Personal (z.B. Verfehlung/Fehlverhalten)
    Muss
    Ereignisse und Beobachtungen in Bezug auf die physische Sicherheit (z.B. Einbruch, Diebstahl, unbefugter Zugang zu Sicherheitszonen, Schwachstellen in den Sicherheitszonen)
    Muss
    Ereignisse und Beobachtungen in Bezug auf die IT und Cybersicherheit (z.B. anfällige IT-Systeme, erkannte erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Angriffe)
    Muss
    Ereignisse und Beobachtungen in Bezug auf Lieferanten und andere Geschäftspartner (z.B. alle Vorfälle, die sich negativ auf die Sicherheit der eigenen Organisation auswirken können)
    Muss
    Es sind angemessene Mechanismen für die Meldung von Sicherheitsereignissen auf der Grundlage wahrgenommener Risiken festgelegt, die umgesetzt werden und allen maßgeblichen möglichen meldenden Personen bekannt sind
    Muss
    Es sind geeignete Kommunikationskanäle für die Ereignisse meldenden Personen vorhanden.
    Sollte
    Es ist ein einheitlicher Ansprechpartner (SPOC, en: single point of contact) für die Meldung von Ereignissen vorhanden.
    Sollte
    Je nach dem wahrgenommenen Schweregrad stehen unterschiedliche Meldewege zur Verfügung (d.h. Echtzeitkommunikation für signifikante Ereignisse/Notfälle zusätzlich zu asynchronen Mechanismen wie Tickets oder E-Mail).
    Sollte
    Mitarbeiter sind verpflichtet, relevante Ereignisse zu melden und sind entsprechend geschult.
    Sollte
    Meldungen von Sicherheitsereignissen durch organisationsfremde Parteien werden berücksichtigt.
    Sollte
    Es ist eine von außen zugängliche Möglichkeit, um Sicherheitsereignisse zu melden, vorhanden und wird kommuniziert
    Sollte
    Die Reaktion auf Sicherheitsereignis-Meldungen von organisationsfremden Parteien ist definiert
    Sollte
    Verfahren zur Meldung von Vorfällen und Informationen darüber, wie diese zu melden sind, sind für alle maßgeblichen Meldenden zugänglich.
    Sollte
    Ein Verfahren für Rückmeldungen an die Meldenden ist etabliert.

    Umsetzung

    Verantwortlichkeiten und Verfahren

    Stellen Sie sicher, dass folgende Prozesse entwickelt und effektiv kommuniziert werden:

    • Planungs- und Vorbereitungsverfahren für Vorfälle.
    • Überwachung, Erkennung, Analyse und Berichterstattung von Sicherheitsereignissen.
    • Protokollierung von Vorfallshandlungen.
    • Umgang mit forensischen Beweisen.
    • Bewertung von Sicherheitsereignissen und Identifizierung von Schwachstellen.
    • Eskalations- und Wiederherstellungsverfahren sowie Kommunikationsstrategien.

    Einrichten von festgelegten Verfahren: Dies beinhaltet:

    • Auswahl von Fachpersonal für Sicherheitsfragen.
    • Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Sicherheitsvorfälle.
    • Aufbau und Pflege von Beziehungen zu relevanten externen Behörden und Gruppen.

    Arbeiten Sie Meldeverfahren aus, dies beinhaltet:

    • Erstellung von Berichtsformularen zur Unterstützung des Meldeprozesses.
    • Klar definierte Verfahren für den Fall eines Sicherheitsereignisses.
    • Etablierung eines formalen Prozesses für den Umgang mit Mitarbeitern, die Sicherheitsverstöße begangen haben.
    • Implementierung eines Feedback-Systems für Meldende.

    Verwandte TISAX-Kapitel

    • Kapitel 1.4.1 – Risikomanagement – Vorfälle fließen in die Risikobewertung ein.
    • Kapitel 5.2.4 – Ereignisprotokolle – Logging und Monitoring als Erkennungsgrundlage.

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