VDA ISA 6.0.2

TISAX® Kapitel 2.1.3
Inwieweit werden Mitarbeiter hinsichtlich der Risiken beim Umgang mit Informationen geschult und sensibilisiert?

Erschlagen von den Anforderungen? Sie wissen nicht, wie ausführlich Sie bestimmte Anforderungen erfüllen müssen?

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Ziel

Wenn die Anforderungen und Risiken der Informationssicherheit bei den Mitarbeitern nicht bekannt sind, besteht das Risiko, dass sich Mitarbeiter falsch verhalten und damit der Organisation ein Schaden entsteht. Daher ist es wichtig, dass Informationssicherheit als selbstverständlicher Teil ihrer Tätigkeit verinnerlicht ist und gelebt wird.

Anforderungen

Muss
Mitarbeiter sind geschult und sensibilisiert.
Sollte
Ein Konzept zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter ist erstellt. Dabei werden mindestens die folgenden Aspekte berücksichtigt:
Sollte
Richtlinie zur Informationssicherheit
Sollte
Meldungen von Informationssicherheitsereignissen
Sollte
Verhalten bei Auftreten von Schadsoftware
Sollte
Richtlinien zu Benutzerkonten und Anmeldeinformationen (z.B. Passwort-Richtlinie)
Sollte
Compliance-Themen der Informationssicherheit
Sollte
Anforderungen und Verfahren zum Einsatz von Geheimhaltungsvereinbarungen bei der gemeinsamen Nutzung schutzbedürftiger Informationen
Sollte
Nutzung organisationsfremder IT-Dienste.
Sollte
Zielgruppen für Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen (d.h. Personen, die in bestimmten risikobehafteten Umgebungen arbeiten, wie Administratoren, Mitarbeiter mit Zugang zu Kundennetzwerken, Personal in Fertigungsbereichen) sind ermittelt und in einem Schulungskonzept berücksichtigt.
Sollte
Das Konzept wurde vom verantwortlichen Management freigegeben.
Sollte
Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen werden sowohl in regelmäßigen Abständen als auch als Reaktion auf Ereignisse durchgeführt.
Sollte
Die Teilnahme an Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wird dokumentiert.
Sollte
Mitarbeitern sind die Ansprechpartner für Informationssicherheit bekannt.

Umsetzung

Umsetzung der TISAX-Anforderungen zur Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung

Um den TISAX-Anforderungen im Kapitel 2.1.3 gerecht zu werden, ist es entscheidend, dass alle Mitarbeiter hinreichend geschult und sensibilisiert sind. Dazu sollten Unternehmen ein umfassendes Konzept für die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter entwickeln und implementieren.

Das Konzept sollte dabei nicht nur auf die Vermittlung der firmeninternen Richtlinie zur Informationssicherheit abzielen, sondern auch praxisnahe Szenarien wie das Verhalten bei Auftreten von Schadsoftware und den korrekten Umgang mit Informationssicherheitsereignissen umfassen. Ebenso sollten die Mitarbeiter über die Handhabung von Benutzerkonten und Anmeldeinformationen, wie beispielsweise die Einhaltung der Passwort-Richtlinie, instruiert werden.

Es ist außerdem wichtig, dass das Schulungskonzept Compliance-Themen der Informationssicherheit und den Einsatz von Geheimhaltungsvereinbarungen bei der Nutzung schutzbedürftiger Informationen einschließt. Die Nutzung von organisationsfremden IT-Diensten sollte ebenfalls adressiert werden, um das Bewusstsein und die Verantwortung der Mitarbeiter in diesem Bereich zu stärken.

  • Identifizierung der Zielgruppen für spezifische Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, wie etwa IT-Administratoren oder Mitarbeiter in produktionsnahen Bereichen.
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Schulungskonzepts an aktuelle Bedrohungen und Geschäftsanforderungen.
  • Sicherstellung, dass die Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen firmenweit und in regelmäßigen Abständen sowie als Reaktion auf besondere Ereignisse stattfinden.
  • Dokumentation der Teilnahme an den Schulungen zur Nachweisführung und Qualitätssicherung.

Die Freigabe des Schulungskonzepts durch das zuständige Management ist ebenso essenziell, wie die transparente Kommunikation der zuständigen Ansprechpartner für Informationssicherheit an alle Mitarbeiter. So wird sichergestellt, dass im Bedarfsfall schnell und effektiv gehandelt werden kann.

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