TISAX® Kapitel 7.1.2
Inwieweit wird der Schutz von personenbezogenen Daten bei der Umsetzung der Informationssicherheit berücksichtigt?
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Ziel
Die Privatsphäre und der Schutz von personenbezogenen Daten werden, sofern zutreffend, entsprechend den Anforderungen von maßgebenden nationalen Gesetzen und Vorschriften bei der Umsetzung der Informationssichersicherheit berücksichtigt.
Anforderungen
- Muss
- Gesetzliche und vertragliche Anforderungen an die Informationssicherheit bezüglich der Verfahren und der Prozesse bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind ermittelt.
- Muss
- Vorschriften bezüglich der Einhaltung von gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten sind definiert und den beauftragten Personen bekannt.
- Muss
- Prozesse und Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten sind im Informationssicherheitsmanagementsystem berücksichtigt.
Umsetzung
Umsetzung der Anforderungen zur Berücksichtigung des Datenschutzes in der Informationssicherheit
Der Schutz von personenbezogenen Daten im Rahmen der Informationssicherheit beginnt mit der Identifikation relevanter gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben. Zunächst ist eine präzise Analyse erforderlich, um alle Anforderungen zu erfassen, die sich aus den Gesetzen und Verträgen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben. Diese Analyse bildet die Grundlage für die weiteren Schritte und sollte regelmäßig überprüft werden, um Änderungen in der Gesetzgebung oder in den vertraglichen Verpflichtungen zeitnah anpassen zu können.
Anschließend müssen Unternehmen Richtlinien formulieren, die eine eindeutige und umsetzbare Vorgabe zur Einhaltung dieser gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen darstellen. Diese Richtlinien sollten so gestaltet sein, dass sie leicht verständlich sind und von allen Mitarbeitern und relevanten Dritten eingesehen und befolgt werden können. Eine breite Kommunikation und Schulung sind hier essentiell, um die Richtlinien nicht nur zugänglich, sondern auch verstanden und angewendet zu sehen. Schulungen sollten regelmäßig stattfinden, um die Sensibilisierung für den Datenschutz aufrechtzuerhalten und Neuerungen zu integrieren.
Für eine effektive Einbettung des Datenschutzes in das Informationssicherheitsmanagementsystem ist es notwendig, spezifische Prozesse und Verfahren zu entwickeln. Diese sollten darauf ausgelegt sein, personenbezogene Daten durchgehend und systematisch zu schützen. Hierzu zählt die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die sich aus der Risikoanalyse ableiten lassen. Typische Maßnahmen beinhalten die Verschlüsselung von Daten, die Sicherung von Kommunikationswegen und Zugangskontrollen. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Überprüfung der eingeführten Prozesse erforderlich, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen schaffen Unternehmen nicht nur eine solide Basis für den Schutz personenbezogener Daten im Sinne der Informationssicherheit, sondern stellen auch die Einhaltung relevanter gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen sicher. Somit wird ein ganzheitliches Sicherheitsniveau erreicht, das den Datenschutz effektiv in die übergeordneten Zielsetzungen der Informationssicherheit integriert.