VDA ISA 6.0.2

TISAX® Kapitel 8.2.1
Inwieweit liegen vertragsrechtlich gültige Geheimhaltungsvereinbarungen/ -verpflichtungen vor?

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Ziel

Wenn als schutzbedürftig klassifizierte Informationen weitergegeben werden, muss sichergestellt werden, dass externe Organisationen verpflichtet sind, die Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen und dass die dafür notwendigen Maßnahmen umgesetzt sind. Die notwendige rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung wird durch Geheimhaltungsvereinbarungen geschaffen. Daher muss sichergestellt werden, dass als schutzbedürftig klassifizierte Informationen nur dann weitergegeben werden, wenn eine derartige Geheimhaltungsvereinbarung rechtswirksam abgeschlossen wurde.

Anforderungen

Muss
Eine Geheimhaltungsvereinbarung:
Muss
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (Firmen-Ebene)
Muss
von allen Mitarbeitern und Projektbeteiligten (persönliche Verpflichtung).
Muss
Länderspezifische gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz sind einzuhalten.

Umsetzung

Umsetzung der TISAX-Anforderungen gemäß Kapitel 8.2.1

Die Einhaltung der TISAX-Anforderungen aus Kapitel 8.2.1 stellt sicher, dass vertrauliche Informationen zwischen Geschäftspartnern und innerhalb von Projekten angemessen geschützt werden. Hierbei ist es unabdingbar, dass Unternehmen sowohl auf organisatorischer als auch auf persönlicher Ebene entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen implementieren.

Zunächst ist eine Geheimhaltungsvereinbarung auf Firmenebene zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu schließen. Diese sollte klar definierte Bedingungen zur Handhabung und Sicherung vertraulicher Informationen enthalten. Bei der Formulierung der Vereinbarung müssen die länderspezifischen Datenschutzgesetze berücksichtigt und integriert werden, um gesetzliche Konformität zu gewährleisten.

Weiterhin ist es erforderlich, dass alle Mitarbeiter und Projektbeteiligten persönliche Geheimhaltungsverpflichtungen unterzeichnen. Dies dient der Sicherstellung, dass jede Person, die Zugang zu sensiblen Daten hat, über die rechtlichen und firmeninternen Regeln zum Umgang mit diesen Informationen aufgeklärt ist und sich vertraglich zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet.

Um die Effektivität dieser Maßnahmen zu garantieren, sollte das Unternehmen regelmäßige Schulungen durchführen. In diesen Schulungen werden die Mitarbeiter über die Bedeutung des Datenschutzes informiert und konkret auf die Einhaltung der Geheimhaltungsverpflichtungen vorbereitet. Zudem sollten regelmäßige Überprüfungen stattfinden, um sicherzustellen, dass die Verträge aktuell sind und von allen Beteiligten eingehalten werden.

  • Vertragserstellung unter Berücksichtigung lokaler Datenschutzgesetze
  • Detaillierte Regelung der Informationshandhabung und -sicherung in den Verträgen
  • Persönliche Verpflichtungserklärungen von allen Mitarbeitern und Projektbeteiligten
  • Durchführung von regelmäßigen Datenschutzschulungen
  • Überprüfung und Aktualisierung der Geheimhaltungsvereinbarungen

Diese strukturierten Schritte helfen, die Anforderungen des TISAX Kapitels 8.2.1 effektiv zu erfüllen und tragen zu einem umfassenden Schutz vertraulicher Informationen bei.

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