TISAX® Kapitel 8.2.3
Inwieweit werden Mitarbeiter und Projektbeteiligte bezüglich des Umgangs mit Prototypen nachweislich geschult und sensibilisiert?
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Ziel
Durch Schulungen/Sensibilisierungs-Seminare zum Prototypenschutz müssen die Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen für sicherheitsbewusstes Verhalten im Umgang mit als schutzbedürftig klassifizierten Fahrzeugen, Komponenten und Bauteilen erwerben.
Anforderungen
- Muss
- Sicherstellung der Durchführung von Schulungen/Sensibilisierungsprogrammen durch die Leitung.
- Muss
- Schulung von MItarbeitern und Projektbeteiligten im Umgang mit Prototypen bei Projekteinstieg.
- Muss
- Regelmäßige (mindestens einmal jährliche) Schulung von Mitarbeitern bezüglich des Umgangs mit Prototypen.
- Muss
- Sicherstellung der Kenntnisse von Mitarbeitern und Projektbeteiligten hinsichtlich des jeweiligen Schutzbedarfs und der resultierenden Maßnahmen im Unternehmen.
- Muss
- Verpflichtende Teilnahme jedes Mitarbeiters und Projektbeteiligten an den Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen.
- Muss
- Die erfolgten Durchführungen sind zu dokumentieren.
- Muss
- Das Schulungskonzept für den Prototypenschutz ist fester Bestandteil des allgemeinen Schulungskonzepts (siehe auch Kontrollfrage 2.1.3 Informationssicherheit).
Umsetzung
Umsetzung der TISAX-Anforderungen bezüglich Schulungen und Sensibilisierung im Umgang mit Prototypen
Die Sicherstellung effektiver Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeiter und Projektbeteiligte im Umgang mit Prototypen ist ein essentieller Bestandteil, um den Anforderungen von TISAX gerecht zu werden. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Unternehmensleitung die Durchführung dieser Programme aktiv unterstützt und fördert. Dies kann durch regelmäßige Kontrollen und die Bereitstellung notwendiger Ressourcen geschehen.
Zudem ist es erforderlich, dass alle neuen Mitarbeiter und Projektbeteiligte zu Beginn ihrer Tätigkeit eine entsprechende Einführung in den sicheren Umgang mit Prototypen erhalten. Eine solche Schulung sollte umfassend und praxisnah gestaltet sein, um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden die Inhalte verstehen und anwenden können.
Um langfristig ein hohes Niveau an Sicherheitsbewusstsein zu gewährleisten, müssen regelmäßige Auffrischungsschulungen mindestens einmal jährlich stattfinden. Diese Schulungen sollen nicht nur neueste Sicherheitsrichtlinien und Verfahren abdecken, sondern auch Fallbeispiele und aktuelle Bedrohungsszenarien einbeziehen, um die Relevanz und Dringlichkeit des korrekten Umgangs mit Prototypen kontinuierlich zu unterstreichen.
Essenziell für die Wirksamkeit des Schulungskonzepts ist auch, dass alle Beteiligten über den spezifischen Schutzbedarf von Prototypen und die daraus resultierenden Maßnahmen im Klaren sind. Hierbei kann die Verwendung von klar verständlichen Lehrmaterialien und interaktiven Lerneinheiten hilfreich sein.
Die Teilnahme an diesen Schulungen muss für jeden Mitarbeiter und Projektbeteiligten obligatorisch sein. Um die Einhaltung zu überprüfen und die Qualitätskontrolle der Schulungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist eine lückenlose Dokumentation der Schulungsteilnahmen unerlässlich. Dies ermöglicht es auch, die Wirksamkeit des Schulungskonzepts regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen.
Abschließend sollte das Schulungskonzept für den Prototypenschutz in das allgemeine Schulungskonzept des Unternehmens integriert werden. Dies fördert das Verständnis, dass der Schutz von Prototypen ein integraler Bestandteil der Unternehmenssicherheit ist und stellt zudem eine kohärente Herangehensweise bei der Schulung der Mitarbeiter sicher.