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    3. 8.2.6 Inwieweit sind Regelungen zur Bildaufzeichnung und zum Umgang mit erstelltem Bildmaterial vorhanden?
    VDA ISA 6.0.2

    TISAX® Kapitel 8.2.6
    Inwieweit sind Regelungen zur Bildaufzeichnung und zum Umgang mit erstelltem Bildmaterial vorhanden?

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    Ziel

    Regelungen zur Bildaufzeichnung von als schutzbedürftig klassifizierten Fahrzeugen, Komponenten oder Bauteilen sind zu definieren, um eine unberechtigte Erstellung oder Weitergabe von derartigem Bildmaterial zu verhindern.

    Anforderungen

    Muss
    Genehmigungsverfahren zur Bildaufzeichnung.
    Muss
    Festlegung für die Klassifizierung/Einstufung von Bildmaterial.
    Muss
    Sichere Lagerung/Speicherung von Bildmaterial.
    Muss
    Sichere Löschung/Entsorgung von nicht mehr benötigtem Bildmaterial.
    Muss
    Abgesicherte(r) Weitergabe/Versand von Bildmaterial nur an Empfangsberechtigte.

    Umsetzung

    Umsetzung der TISAX-Anforderungen zu Bildaufzeichnung und Bildmaterial

    Die Implementierung eines Genehmigungsverfahrens für die Bildaufzeichnung ist entscheidend. Dies beginnt mit der Definition von Richtlinien, wer wann und unter welchen Umständen Bildaufnahmen tätigen darf. Ein formaler Prozess zur Beantragung und Genehmigung von Bildaufzeichnungen sollte entwickelt werden, um sicherzustellen, dass jede Aufnahme klar dokumentiert und genehmigt ist, bevor sie stattfindet.

    Die Klassifizierung und Einstufung von Bildmaterial ist ebenfalls ein wichtiger Schritt. Es muss klare Richtlinien geben, wie Bildmaterial entsprechend seiner Sensitivität und Bedeutung eingestuft wird. Dies hilft bei der Bestimmung der erforderlichen Schutzstufen und der Handhabung des Materials im weiteren Verlauf seiner Lebensdauer.

    Die sichere Lagerung und Speicherung von Bildmaterial erfordert den Einsatz angemessener Sicherheitstechnologien. Hierbei sollte auf verschlüsselte Speicherlösungen zurückgegriffen werden, die sowohl auf physikalischen Medien als auch in Cloud-Umgebungen implementiert werden können. Darüber hinaus ist es wichtig, den Zugriff auf das gelagerte Material stringent zu regeln und nur Berechtigten Zugang zu gewähren.

    Für die sichere Löschung und Entsorgung von nicht mehr benötigtem Bildmaterial sollten verlässliche Verfahren etabliert werden. Hierzu zählen beispielsweise das mehrstufige Überschreiben von Daten auf Festplatten oder anderen Speichermedien sowie die physische Zerstörung von Datenträgern, wenn dies angebracht ist. Solche Maßnahmen garantieren, dass sensibles Material nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.

    Die Weitergabe oder der Versand von Bildmaterial an Empfangsberechtigte muss durch sichere Transfermethoden gewährleistet sein. Die Verwendung von verschlüsselten E-Mail-Diensten oder sicheren Dateiübertragungsprotokollen wie SFTP kann hierbei helfen. Zudem sollten die Empfänger des Materials ebenfalls über die notwendigen Berechtigungen verfügen und ihre Identität sollte im Vorfeld verifiziert werden.

    Verwandte TISAX-Kapitel

    • Kapitel 8.2.7 – Foto-/Videogeräte – Regelungen für mobile Aufnahmegeräte.
    • Kapitel 8.1.4 – Sichtschutz – Einblickschutz ergänzt Bildaufzeichnungsregeln.

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