VDA ISA 6.0.2

TISAX® Kapitel 9.4.1
Inwieweit wird der Umgang mit risikoreichen Verarbeitungen sichergestellt (Datenschutzfolgenabschätzung)?

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Ziel

Der Umgang mit risikoreichen Verarbeitungen wird in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert, um Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen zu identifizieren und ggf. zu reduzieren.

Anforderungen

Muss
Verarbeitungen, welche eine Datenschutzfolgenabschätzung benötigen, sind bekannt.
Muss
Datenschutzfolgenabschätzungen werden durchgeführt.
Muss
Verantwortlichkeiten/Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen von Datenschutzfolgenabschätzungen sind festgelegt und bekannt.

Umsetzung

Umgang mit risikoreichen Verarbeitungen

Um den Anforderungen des Kapitels 9.4.1 'Inwieweit wird der Umgang mit risikoreichen Verarbeitungen sichergestellt (Datenschutzfolgenabschätzung)?' gerecht zu werden, sind mehrere Schritte erforderlich. Zunächst ist es essenziell, alle Verarbeitungen zu identifizieren, die aufgrund ihres Risikopotenzials eine Datenschutzfolgenabschätzung erfordern. Diese Identifikation kann durch eine Analyse der Datenverarbeitungsaktivitäten erfolgen, bei der insbesondere auf die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitungskontext geachtet wird.

Nach der Identifikation der relevanten Verarbeitungen ist die Durchführung der Datenschutzfolgenabschätzung der nächste Schritt. Dafür sollte ein standardisiertes Verfahren etabliert werden, das die systematische Bewertung der Risiken sowie die Dokumentation der Bewertungsergebnisse und der ergriffenen Maßnahmen umfasst. Es ist empfehlenswert, hierfür eine Vorlage oder ein Tool zu verwenden, um die Konsistenz und Vollständigkeit der Abschätzungen zu gewährleisten.

Nicht zuletzt müssen Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Rahmen der Datenschutzfolgenabschätzung klar definiert und kommuniziert werden. Dies schließt die Benennung einer oder mehrerer Personen mit ein, die für die Durchführung und Überwachung der Datenschutzfolgenabschätzungen zuständig sind. Zudem sollte eine regelmäßige Schulung des beteiligten Personals durchgeführt werden, um das notwendige Wissen und die Fähigkeiten für die erfolgreiche Umsetzung der Datenschutzfolgenabschätzung zu gewährleisten.

Zusammenfassend ist es für die Erfüllung der TISAX-Anforderungen aus Kapitel 9.4.1 entscheidend, eine klare Prozessstruktur und Zuständigkeiten zu schaffen, um risikoreiche Verarbeitungen systematisch zu identifizieren, bewerten und dokumentieren zu können.

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