Gesetzliche Anforderungen für Energiedienstleister - Etablierung von Systemen zur Angriffserkennung

Artikelbild Gesetzliche Anforderungen für Energiedienstleister - Etablierung von Systemen zur Angriffserkennung

Das BSIG 2.0 verpflichtet Energieversorger, die Anforderungen an u.a. die Etablierung von Systemen zur Angriffserkennung bis Mai 2023 verbindlich umzusetzen. Doch auch Energiedienstleister, die die Schwellenwerte für KRITIS unterschreiten, bleiben nicht verschont.

Einleitung

In der heutigen Zeit ist die Energiewirtschaft ein kritischer Faktor für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Energiesystemen führen jedoch auch zu neuen Herausforderungen und potenziellen Sicherheitsrisiken. Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, wurden in Deutschland gesetzliche Anforderungen für Energiedienstleister etabliert. Die Einführung von Systemen zur Angriffserkennung und der Einsatz von Managed Security Operations Center (SOC) spielen dabei eine entscheidende Rolle. Im folgenden Artikel werden die gesetzlichen Anforderungen im Kontext des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des BSI-Gesetzes 2.0 erläutert und die Vorteile von Managed SOC dargelegt.

EnWG und die Rolle von IT-Sicherheit

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt in Deutschland die Erzeugung, den Transport und den Vertrieb von Energie. Dabei spielt die IT-Sicherheit eine zentrale Rolle, da sie die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von energiewirtschaftlichen Prozessen gewährleisten muss. In der aktuellen Fassung des EnWG wurden die Anforderungen an die IT-Sicherheit konkretisiert und verschärft, um den gestiegenen Risiken durch Cyberangriffe Rechnung zu tragen.

Gemäß §11 Abs. 1a EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um IT-Sicherheitsrisiken zu erkennen und abzuwehren. Zu den technischen Vorkehrungen zählen unter anderem Systeme zur Angriffserkennung, die in der Lage sind, Cyberangriffe frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

BSI-Gesetz 2.0 und Anforderungen an Energiedienstleister

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde in Deutschland und verantwortlich für die Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik. Mit dem BSI-Gesetz 2.0 wurden die Kompetenzen des BSI erweitert und die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Unternehmen, insbesondere von Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS), konkretisiert.

Energiedienstleister zählen gemäß § 2 Abs. 10 BSI-Gesetz zu den KRITIS-Unternehmen, sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Unternehmen, die diese Schwellenwerte nicht erreichen, fallen zwar nicht unter die KRITIS-Regelungen, müssen jedoch dennoch gemäß EnWG angemessene Maßnahmen zur Angriffserkennung und IT-Sicherheit umsetzen.

Gemäß § 8a Abs. 1 BSI-Gesetz sind KRITIS-Unternehmen verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu verhindern, die für die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Diese Maßnahmen umfassen auch Systeme zur Angriffserkennung, die Cyberangriffe rechtzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ermöglichen.

Managed SOC: Ein effektiver Ansatz zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen

Managed Security Operations Center (SOC) bieten eine umfassende und effektive Lösung, um die Anforderungen des EnWG und des BSI-Gesetzes 2.0 zu erfüllen. Ein Managed SOC ist ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein externer Anbieter die Verantwortung für die Überwachung, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle übernimmt. Die Vorteile von Managed SOC umfassen:

  • Fachexpertise: Managed SOC-Anbieter verfügen über Fachwissen und Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit, was es ihnen ermöglicht, potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und wirksame Abwehrstrategien zu entwickeln.
  • Skalierbarkeit: Managed SOC-Dienstleistungen sind skalierbar und können an die Größe und die Anforderungen des jeweiligen Energiedienstleisters angepasst werden. Dies ermöglicht eine effiziente und kosteneffektive Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
  • Kontinuierliche Überwachung: Managed SOC-Anbieter bieten eine rund um die Uhr Überwachung der IT-Systeme, um Angriffe und Störungen frühzeitig zu erkennen und schnell darauf zu reagieren.
  • Compliance: Durch die Zusammenarbeit mit einem Managed SOC-Anbieter können Energiedienstleister die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach EnWG und BSI-Gesetz 2.0 sicherstellen und nachweisen.

Fazit

Die Etablierung von Systemen zur Angriffserkennung und der Einsatz von Managed SOC sind zentrale Elemente, um den gesetzlichen Anforderungen für Energiedienstleister im Kontext von EnWG und BSI-Gesetz 2.0 gerecht zu werden. Durch die Zusammenarbeit mit Managed SOC-Anbietern können Energiedienstleister ihre IT-Sicherheit stärken, Cyberangriffe effektiv abwehren und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

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