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    3. 8.2.7 Inwieweit ist ein Prozess für das Mitführen und die Nutzung von mobilen Video- und Fotogeräten in definierten Sicherheitsbereichen etabliert?
    VDA ISA 6.0.2

    TISAX® Kapitel 8.2.7
    Inwieweit ist ein Prozess für das Mitführen und die Nutzung von mobilen Video- und Fotogeräten in definierten Sicherheitsbereichen etabliert?

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    Ziel

    Ein Prozess für das Mitführen und die Nutzung von mobilen Video- und Fotogeräten in Sicherheitsbereichen, in denen als schutzbedürftig klassifizierte Fahrzeuge, Komponenten oder Bauteile hergestellt, bearbeitet oder gelagert werden, ist definiert. Die unberechtigte Erstellung oder Weitergabe von Bildmaterial ist zu verhindern.

    Anforderungen

    Muss
    Festlegung für das Mitführen (z.B. mit / ohne Versiegelung, usw.).
    Muss
    Festlegung für die Nutzung (z.B. Telefonieren, Fotografieren, usw.).

    Umsetzung

    Prozess für das Mitführen und die Nutzung von mobilen Video- und Fotogeräten

    In einem definierten Sicherheitsbereich erfordert die Kontrolle mobiler Video- und Fotogeräte klare Richtlinien. Beginnen Sie zunächst damit, spezifische Regelungen für das Mitführen solcher Geräte festzulegen. Es ist ratsam, für jedes Gerät zu bestimmen, ob es versiegelt mitgeführt werden darf oder gänzlich ohne Beschränkungen. Dies kann in Form einer Checkliste bei der Sicherheitskontrolle erfolgen, wo jedes Gerät, das in den Sicherheitsbereich kommt, geprüft und entsprechend gekennzeichnet wird.

    Des Weiteren ist es unerlässlich, klare Vorgaben für die Nutzung dieser mobilen Geräte zu definieren. Legen Sie fest, welche Aktivitäten wie Telefonieren oder Fotografieren erlaubt sind. Diese Vorgaben sollten sowohl auf die Art des Gerätes als auch auf den spezifischen Sicherheitsbereich abgestimmt sein. Ein hilfreicher Ansatz könnte sein, die Nutzung von Kameras in bestimmten Arealen durch technische Maßnahmen zu unterbinden, zum Beispiel durch die Installation von Signalempfangsblockern oder durch softwarebasierte Deaktivierung von Kamerafunktionen auf Unternehmensgeräten.

    Zur Durchführung und Überwachung dieser Maßnahmen sollten regelmäßige Schulungen für das Personal durchgeführt werden, die darüber informieren, welche Geräte unter welchen Umständen mitgeführt und genutzt werden dürfen. Ebenso wichtig ist es, regelmäßige Audits durchzuführen, um die Einhaltung der festgelegten Richtlinien sicherzustellen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

    Letztlich empfiehlt es sich, eine klare Dokumentationspraxis zu etablieren. Jeder Vorfall oder jede Ausnahme von den festgelegten Richtlinien sollte protokolliert werden, um eine kontinuierliche Verbesserung des Prozesses zu gewährleisten. Diese Dokumentation ermöglicht eine nachvollziehbare Analyse aller Vorfälle und ist ein kritischer Bestandteil für die fortwährende Evaluierung und Anpassung der Sicherheitsstrategie.

    Verwandte TISAX-Kapitel

    • Kapitel 8.2.6 – Bildaufzeichnung – Umgang mit erstelltem Bildmaterial.
    • Kapitel 8.1.7 – Besuchermanagement – Besucher-Geräte bei Zugang kontrollieren.

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